Gesetzliche Krankenversicherung für die Praxis in Berlin und in Schönefeld

Wird  nach der Sprechstunde eine Therapie von Ihnen in Betracht gezogen, werden probatorische Sitzungen durchgeführt. Danach werden die Kurzzeitherapie I (KZT I), ggf. KZT II bei ihrer Krankenkasse beantragt und bei Bedarf noch weitere Behandlungsstunden.  

 

 

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© Dipl. Psych. Jenny Gehse