Privat Krankenversicherte / Beihilfeberechtigte

 

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel unvollständig übernommen. Die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, ist dabei jedoch vom individuellen Tarif abhängig. Bitte erkundigen Sie sich deshalb schon vor dem Erstgespräch bei Ihrem Versicherungsträger, bzw. Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrem Versicherungsvertrag abgedeckt sind und welche Formalitäten zu beachten sind.

Druckversion | Sitemap
© Dipl. Psych. Jenny Gehse